Wie wird ein Wohnplatz finanziert?
Darüber hinaus fallen Kosten im Bereich der medizinischen Versorgung und der Hilfsmittelversorgung an.
Alle anfallenden Kosten werden von verschiedenen Kostenträgern finanziert:
- Der größte Teil der Kosten werden über den kommunale Träger der Eingliederungshilfe (SGB IX) und durch Leistungen der Sozialhilfe (SGB XII) getragen.
Mit diesen Geldern wird der Wohnplatz eines jungen Erwachsenen inklusive einer umfassenden Grundversorgung finanziert.
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Hinzu kommen Arztkosten und Kosten für Hilfsmittel sowie die Kosten für medizinisch-therapeutische Maßnahmen. Diese übernimmt in der Regel die Krankenversicherung. Zuzahlungen können jedoch anfallen.
- Zu beachten ist außerdem, dass wenn ein*e Bewohner*in zuvor bei den Eltern gelebt hat und die Eltern aus diesem Grund monatlich Pflegegeld nach SGB XI erhalten haben, dieses nun wegfällt und seitens des Kostenträgers zur Finanzierung des Wohnplatzes verwendet wird. Ist der Erwachsene jedoch am Wochenende oder in den Ferien zu Besuch bei den Eltern, erhalten diese für die Zeit, in der sie ihr Kind versorgen, den jeweiligen Beitrag an Pflegegeld.