Kurzzeitbetreuung im Rahmen der Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI
Gerne unterstützen wir Eltern, die ihr Kind mit Behinderung zu Hause betreuen und pflegen, durch unser Angebot der Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI wann immer wir freie Plätze haben. Auf diese Weise möchten wir Familien für einige Wochen im Jahr entlasten und Ihnen die notwendige Zeit schenken, um sich erholen zu können und neue Kräfte für die Betreuung ihres Kindes zu sammeln.
Eine notwendige Kur, ein Urlaub oder eine Erkrankung der Eltern können Gründe dafür sein, dass die Pflege und Betreuung des eigenen Kindes für einen bestimmten Zeitraum zu Hause nicht mehr gewährleistet werden kann. In diesem Fall steht den pflegenden Personen jährlich ein Betrag der Sozialen Pflegeversicherung für eine Kurzzeitunterbringung in einer stationären Einrichtung zur Verfügung.
Damit Ihr Urlaub und der Urlaub Ihres Kindes gelingen kann gehen Sie bitte folgendermaßen vor:
1. Nehmen Sie telefonisch oder schriftlich Kontakt mit uns auf und stellen Sie eine Anfrage für Ihren gewünschten Zeitraum. Wir prüfen dann, ob eine Verhinderungspflege für den genannten Zeitraum oder allgemein zeitnah möglich ist.
2. Stellen Sie einen entsprechenden Antrag auf Verhinderungspflege bei ihrer Pflegekasse
3. Zusätzlich müssen Sie einen Antrag auf Verhinderungspflege bei Ihrem zuständigen örtlichen Sozialamt stellen.