Teilhabeangebot
Bei der Auswahl der Angebote werden insbesondere Mobilitäts- und Kommunikationseinschränkungen berücksichtigt.
Ein gesundes Mittagessen in der Gemeinschaft ist ein wichtiger Bestandteil des Angebotes.
Bei Bedarf kann ein Fahrdienst organisiert werden.
Das Teilhabeangebot findet montags und mittwochs von 11 - 14 Uhr und freitags von 10 - 14 Uhr statt.
Informationen zur Finanzierung des Teilhabeangebotes
Das Teilhabeangebot ist eine Maßnahme der Eingliederungshilfe gemäß §§ 90 SGB IX Die Betreuungskosten übernimmt das zuständige Amt für soziale Leistungen, sofern das Einkommen und Vermögen die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzen nicht übersteigt.
Bei der Beantragung sind wir gerne behilflich.