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Sozialcourage Medizinische Versorgung

Akt der Barmherzigkeit oder Anreiz zum Sozialtourismus?

In unsere medizinischen Ambulanz am Bahnhof Zoo und in die MalteserMigrantenMedizin kommen zahlreiche Menschen, die nicht wartezimmerfähig sind und dringend medizinische Hilfe brauchen.

Seit der Gesundheitsreform 2007 sollte niemand in Deutschland ohne Krankenversicherung dastehen. Es sind viele Fortschritte seitdem erreicht und der Zugang für alle zur Krankenversicherung deutlich verbessert worden. Trotzdem brauchen wir immer noch niederschwellige medizinische Dienste für Menschen, die aus verschiedenen Gründen keinen oder nur einen eingeschränkten Zugang zum Gesundheitswesen haben.

Medizinische Versorgung im Caritas-Arztmobil 

In unserer medizinischen Ambulanz am Bahnhof Zoo und in der MalteserMigrantenMedizin begegnen wir zahlreichen Menschen, die nicht wartezimmerfähig sind und dringend medizinische Hilfe brauchen. Darunter sind auch viele EU-Bürgerinnen und Bürger, die in Berlin leben oder auch stranden. Viele von Ihnen sind teilweise aus rechtlichen, teilweise aus tatsächlichen Gründen nicht krankenversichert. Daneben gibt es EU-Bürgerinnen und Bürger, die eigentlich kraft Gesetz versichert sind, und solche, die Anspruch auf Leistungen nach SGB II oder XII haben, die ihre Ansprüche aber nicht kennen oder nicht durchsetzen können.

Berlin ist als Metropole und Transitdrehscheibe Anlaufpunkt für zahlreiche Menschen aus Staaten der EU und deshalb stark betroffen. Hier wie in anderen Städten werden Einrichtungen, die unbürokratisch eine niedrigschwellige medizinische Akut-Hilfe anbieten, besonders frequentiert. So stammen beispielsweise 60 Prozent der Patienten der Caritas-Ambulanz zur medizinischen Versorgung von Wohnungslosen am Bahnhof Zoo aus EU-Staaten. Ähnliche Zahlen melden die Schwangerenberatungsstellen. Diese Beratungsstellen und Einrichtungen sind zunehmend überlastet. Trotzdem leisten sie Hilfe für Schwangere und Kranke, obwohl eine Kostenübernahme oft nicht gewährleistet ist. Die notwendige kontinuierliche Versorgung können sie nicht sicherstellen.

Ebenso landen diese Menschen in den Beratungsstellen und Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe oder der Allgemeinen Sozialberatung. Diese Stellen sind auf diese Klientel nicht vorbereitet und deshalb oft überfordert. Die Caritas-Ambulanz für Wohnungslose am Bahnhof Zoo befindet sich seit dem 1.1.2012 nicht mehr in der Finanzierung über das Integrierte Sozialprogramm (ISP) des Berliner Senats.

Aufgrund der hohen Nachfrage und des Selbstverständnisses der Caritas als Anwalt und Solidaritätsstifter wird einstweilig eine Weiterführung der Tätigkeit im Rahmen einer Spendenfinanzierung ermöglicht.

Auch die Rettungsstellen der kirchlichen Krankenhäuser in Berlin sind mit Patienten konfrontiert, die nicht krankenversichert sind, aber dringend Hilfe brauchen und auch bekommen. Die Krankenhäuser müssen dafür häufig die Kosten selber tragen. Es kann jedoch nicht festgestellt werden, dass Menschen busweise nach Berlin kommen, um hier medizinische Hilfe zu bekommen. Das sind Gerüchte, die wir nicht bestätigen können und wo wir den Eindruck haben, dass sie interessengeleitet sind. Trotzdem brauchen wir eine Lösung, denn die Caritas und die Malteser können und wollen diese gesellschaftliche Frage nicht alleine lösen.

Menschen in Not sind eine Realität. Wir unterscheiden dabei nicht nach Herkunft und Hautfarbe. Sie brauchen medizinische Hilfe. EU-Bürger sind gegenüber Deutschen grundsätzlich gleich zu behandeln. Das bedeutet, dass ein Angebot niedrigschwelliger medizinischer Versorgung für Wohnungslose außerhalb des Regelsys­tems der Krankenversicherung nicht nur Deutschen, sondern auch EU-Bürgerinnen und Bürgern in einer vergleichbaren Situation zur Verfügung stehen und entsprechend finanziert werden muss. Medizinische Versorgung ist ein Menschenrecht und kein Akt der Barmherzigkeit. Außerdem ist es ein Gebot der Vernunft hier zu helfen, da damit kostenintensive stationäre Folgebehandlungen und die Ausbreitung von ansteckenden Krankheiten vermieden werden.

Die soziale Realität in Berlin muss durch die politisch Verantwortlichen wahrgenommen und als öffentliche Aufgabe angesehen werden. Es ist vor diesem Hintergrund unzulässig, medizinische Notversorgung und entsprechende niedrigschwellige ambulante Hilfsangebote für EU-Bürger ausschließlich auf Spenden- und Eigenmittelbasis der freien Wohlfahrtspflege zu überantworten. Diese wird aufgrund der grundsätzlichen Zunahme des Problems schließlich finanziell dabei sehr schnell an ihre Grenzen stoßen. Mir ist bewusst, dass am Runden Tisch Flüchtlingsmedizin einzelne Aspekte der medizinischen Versorgung von EU-Bürgerinnen und Bürgern diskutiert werden. Jedoch reicht das nicht aus. Wir müssen das Problem in Berlin breiter angehen und gemeinsam Lösungen finden.

Die Freizügigkeit der EU-Bürgerinnen und Bürger ist - bei realistischer Betrachtung - eine unabänderliche Gegebenheit. Es müssen also Lösungen gefunden werden, die diese Zuwanderungsrealität zugrunde legen. Die Probleme bei der Versorgung von EU-Bürgerinnen und Bürgern sind aber ein bundesweites Problem, das maßgeblich von den rechtlichen Rahmenbedingungen geprägt ist. Eine Verbesserung der Situation hängt mithin sowohl von den Gegebenheiten vor Ort als auch von den politischen und rechtlichen Vorgaben auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene ab. Nötig ist deshalb, dass die Bundespolitik auf nationaler und auf europäischer Ebene für Rahmenbedingungen Sorge trägt, die die Gesundheitsversorgung von EU-Bürgerinnen und Bürger nicht erschweren oder gar verhindern.

Der Zustrom von Menschen insbesondere aus Ost/Südeuropa ist ein Problem, das sowohl aus sozialethischer als auch aus (EU-)rechtlicher Sicht (Teil-) Leistungen aus staatlicher Sicht erfordert. Dies gilt insbesondere für Berlin, das als grenznahe Metropole einen natürlichen Anlaufpunkt darstellt. Freie Träger sind alleine auf längere Sicht nicht in der Lage, sich dieses Problems anzunehmen, zumal die Spendenbereitschaft hierfür nicht in der notwendigen Kontinuität vorhanden sein wird.

Ziel muss es sein, eine rechtliche Lösung auf Bundes- und EU-Ebene zu finden. Bis dahin muss zumindest die Notversorgung nach SGB XII sichergestellt sein. Konkret für Berlin schlagen wir vor:

Der Senat definiert (ggf. in Zusammenarbeit mit dem Bund) im Einklang mit den rechtlichen Rahmenbedingungen Zuständigkeiten bei der medizinischen Versorgung von EU-Bürgerinnen und Bürgern, die bislang als nicht anspruchsberechtigt angesehen wurden. Er beteiligt sich wieder finanziell an Projekten, die medizinische Hilfe für diese Zielgruppe leisten, insbesondere an der Caritas-Ambulanz am Bahnhof Zoo.

Dabei sollte überdacht werden, ob die Zuständigkeit hierfür nicht eher im Gesundheitsbereich (Integriertes Gesundheitsprogramm IGP) angesiedelt werden muss, da sich ein sozialarbeiterischer Schwerpunkt, der u.a. die Überführung der Klientel in das System der gesetzlichen Krankenversicherung zum Ziel hat, in der Vergangenheit als weniger zielführend erwiesen hat.

Autor/in:

  • Professor Dr. Ulrike Kostka
Sozialcourage Ausgabe Berlin, 03/2013: caritas.de