Wie wird ein Wohnplatz finanziert?
Der Wohnplatz eines Kindes oder Jugendlichen im Haus St. Martin beinhaltet neben den Personalkosten für eine 24h Betreuung unter anderem auch die Kosten für Wohnen und die Verpflegung, die pädagogische und therapeutische Arbeit, sowie die pflegerische Betreuung. Darüber hinaus sind die Kosten für die medizinische Versorgung und eine notwendige Hilfsmittelversorgung von wesentlicher Bedeutung.
Alle anfallenden Kosten werden von verschiedenen Kostenträgern finanziert.
- Der größte Kostenträger ist der kommunale Träger der Eingliederungshilfe (SGB XII). Dieser finanziert mit einem festgelegten Tagessatz den Wohnplatz des Kindes/ Jugendlichen inklusive einer umfassenden Grundversorgung.
- Hinzu kommen Arztkosten und Kosten für Hilfsmittel sowie die Kosten für medizinisch-therapeutische Maßnahmen. Diese übernimmt in der Regel die Krankenversicherung. Zuzahlungen können jedoch anfallen. Diese sind von den Eltern zu tragen.
- Darüber hinaus ist es möglich, dass Eltern Kostenanteile ggf. im Rahmen der häuslichen Ersparnis (nach dem SGB XII) einkommensabhängig tragen müssen. Die Höhe der Zuzahlung wird vom zuständigen kommunalen Träger der Eingliederungshilfe festgelegt.
- Es ist zu beachten, dass bei Kindern und Jugendlichen, die zuvor bei den Eltern gelebt haben und dafür ein monatliches Pflegegeld nach SGB XI erhalten haben, dieses nun wegfällt und seitens des Kostenträgers Finanzierung des Wohnplatzes verwendet wird. Ist das Kind jedoch am Wochenende oder in den Ferien zu Besuch bei den Eltern, erhalten diese für die Zeit, in der sie ihr Kind versorgen den jeweiligen Beitrag an Pflegegeld.