Kurzzeitbetreuung im Rahmen der Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI
Planen Sie eine größere Reise oder haben gesundheitliche Beschwerden und
können aus diesem Grund für einige Wochen die umfängliche Betreuung und Pflege
Ihres Kindes nicht allein bewältigen?
Dann lassen Sie Ihr Kind bei uns Urlaub machen und nehmen Sie sich Zeit, um Kraft zu
tanken für die restlichen Wochen des Jahres!
Über das ganze Jahr hinweg bieten wir in begrenzter Zahl Plätze zu Kurzzeitbetreuung im Rahmen der Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI an. Auf diese Weise möchten wir Familien, die ihre Kind zu Hause betreuen und pflegen, für einige Wochen im Jahr entlasten und Ihnen die notwendige Zeit schenken, um sich erholen zu können und neue Kräfte für die Betreuung ihres Kindes zu sammeln.
Eine notwendige Kur, ein Urlaub oder eine Erkrankung der Eltern können Gründe dafür sein, dass die Pflege und Betreuung des eigenen Kindes für einen bestimmten Zeitraum Zuhause nicht mehr gewährleistet werden kann. In diesem Fall steht den pflegenden Personen jährlich ein Betrag der Sozialen Pflegeversicherung für eine Kurzzeitunterbringung in einer stationären Einrichtung zur Verfügung.
Damit Ihr Urlaub und der Urlaub Ihres Kindes gelingen kann gehen Sie bitte folgendermaßen vor:
1. Nehmen Sie telefonisch oder schriftlich Kontakt mit uns auf und stellen Sie eine Anfrage für Ihren gewünschten Zeitraum
2. Stellen Sie einen entsprechenden Antrag auf Verhinderungspflege bei ihrer Pflegekasse
3. Zusätzlich müssen Sie einen Antrag auf Verhinderungspflege bei Ihrem zuständigen örtlichen Sozialamt (Rheinland-Pfalz) oder beim Landeswohlfahrtsverband (Hessen) stellen.