Mitarbeitervertretung
Sie ist damit wichtiger Bestandteil des eigenständigen kirchlichen Arbeitsrechts (Dritter Weg). Die Rechte und Pflichten der MAV regelt die Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO).
Die MAV achtet in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Dienstgeber darauf, dass alle Kolleginnen und Kollegen nach Recht und Billigkeit behandelt werden, entsprechend den Vorgaben der Arbeitsvertragsrichtlinien, Dienstvereinbarungen etc.
Die MAV nimmt Anregungen und Beschwerden von Mitarbeitern entgegen und wirkt darauf hin, dass diese erledigt werden. Außerdem wirkt sie bei persönlichen Angelegenheiten, z. B. Einstellung, Höhergruppierung, Kündigung etc. und bei vielfältigen Angelegenheiten der Dienststelle, z. B. Verteilung der Arbeitszeit, Urlaubsplanung, Gesundheitsschutz, Einführung technischer Anlagen etc. mit.
Die MAV des Caritasverbandes Mainz e.V. besteht aus 11 Mitgliedern. Sie vertritt alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Caritasverbandes Mainz e.V..