Mitarbeitervertretung

Sie ist damit wichtiger Bestandteil des eigenständigen kirchlichen Arbeitsrechts (Dritter Weg). Die Rechte und Pflichten der MAV regelt die Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO).
Die MAV achtet in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Dienstgeber darauf, dass alle Kolleginnen und Kollegen nach Recht und Billigkeit behandelt werden, entsprechend den Vorgaben der Arbeitsvertragsrichtlinien, Dienstvereinbarungen etc.
Die MAV nimmt Anregungen und Beschwerden von Mitarbeitern entgegen und wirkt darauf hin, dass diese erledigt werden. Außerdem wirkt sie bei persönlichen Angelegenheiten, z. B. Einstellung, Höhergruppierung, Kündigung etc. und bei vielfältigen Angelegenheiten der Dienststelle, z. B. Verteilung der Arbeitszeit, Urlaubsplanung, Gesundheitsschutz, Einführung technischer Anlagen etc. mit.
Die MAV des Caritasverbandes Mainz e.V. besteht aus 11 Mitgliedern. Sie vertritt alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Caritasverbandes Mainz e.V..
MAV-Vorsitz:
Stefan Noack
Vorsitzender
Caritasverband Mainz e.V.
Hauptgeschäftsstelle
Grebenstraße 9
55116 Mainz
Carmen Lorenz
Stellv. MAV-Vorsitzende
Sozialstation St. Rochus
Schultheiß-Kollei-Straße 25
55411 Bingen-Büdesheim
Britta Laumann
2. Stellv. MAV-Vorsitzende
Caritas aktiv St. Antonius
Pfarrhofstraße 3
55411 Bingen