Was sind unsere Aufnahmekriterien für einen Wohnplatz im Haus St. Martin?
Im Haus St. Martin geben wir seit dem Jahr 2015 auch jungen Erwachsenen zwischen 18 und 27 Jahren ein Zuhause, die aufgrund ihrer schwerwiegenden Beeinträchtigungen in vielen Bereichen des Lebens von der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ausgeschlossen sind. Entscheidend dafür sind oftmals ihre geistigen und körperlichen Fähigkeiten, sowie ihr Pflegebedarf. Damit wir einen jungen Erwachsenen in unserer Einrichtung aufnehmen können müssen verschiedene Kriterien erfüllt sein:
- Der Jugendliche oder junge Erwachsene muss zwischen 18 und 27 Jahren alt sein.
- Bei ihm*ihr muss eine komplexe Beeinträchtigung und insbesondere eine diagnostizierte geistige Beeinträchtigung vorliegen.
- Wir benötigen außerdem eine gültige Kostenzusage des zuständigen kommunalen Trägers der Eingliederungshilfe.
- Ein persönliches Kennenlernen des jungen Erwachsenen und der Eltern bzw. gesetzlichen Betreuer muss stattgefunden haben.