In der Caritas sind Menschen unabhängig von ihrer Nationalität, ihrer Religionszugehörigkeit, ihres Geschlechts und ihrer Lebensform tätig. Wichtig ist, dass alle Mitarbeitenden zu den christlichen Werten der Caritas stehen. Katholisch müssen sie nicht unbedingt sein.
Die Kirchliche Grundordnung bildet die Basis des Arbeitsrechts in der katholischen Kirche und damit auch für die Caritas gültig. Laut der im Herbst 2022 reformierten Grundordnung müssen nur Mitarbeitende, die eine verkündigungsnahe Beschäftigung haben oder die das katholische Profil der Einrichtung inhaltlich prägen, mitverantworten und nach außen repräsentieren, katholisch sein.