Was passiert, wenn mein Kind 27 Jahre alt wird?
Wie bereits aus den vorherigen Beträgen hervorging bieten wir eine Art Wohntraining für die Übergangsphase ins Erwachsenenalter vom 18. bis zum 27. Lebensjahr an. Aus diesem Grund müssen unsere Bewohner*innen mit dem Eintritt des 28. Geburtstages aus dem Haus St. Martin aus- und in eine Einrichtung für Erwachsene Menschen umziehen. Damit der Umzug reibungslos und zeitnah zum 28 Geburtstag des*der Bewohners*in erfolgen kann, möchten wir die Eltern oder gesetzlichen Betreuer*innen der bei uns lebenden Erwachsenen darum bitten sich frühzeitig um einen Wohnplatz für ihr Kind in anderen Wohnformen für Erwachsene Menschen mit Beeinträchtigung zu kümmern. Dies sollte bereits ein oder zwei Jahre bevor der junge Erwachsene 28 Jahre alt wird geschehen, da es in den Folgeeinrichtungen meist lange Wartelisten gibt. Gerne unterstützen wir Sie bei der Suche.