Satzung
Präambel
Caritas als Erfüllung des Liebesgebotes Christi gehört zusammen mit
Verkündigung und Gottesdienst zum Auftrag und zu den unverzichtbaren
Lebensäußerungen der Kirche.
Dabei ist Caritas zunächst persönliche Aufgabe einer jeden Christin
und eines jeden Christen, aber auch Aufgabe einer jeden christlichen
Gemeinschaft und Gemeinde und Aufgabe des ganzen Bistums.
Nur wo Menschen sich in der Liebe Jesu gegenseitig annehmen, und
nur wo sie die Liebe Jesu dazu bewegt, sich gerade den Armen und
Verlassenen zuzuwenden, kann geschwisterliche Gemeinde wachsen.
Im Sinne dieses im Evangelium begründeten Auftrages wendet sich
die Kirche mit ihren caritativen Werken helfend den Menschen in leiblicher
und seelischer Not und in sozial ungerechten Verhältnissen zu.
Dieser Aufgabe gilt die besondere Sorge des Bischofs. Daher steht
der Caritasverband Mainz e. V. unter dem Schutz und der Aufsicht
des Bischofs von Mainz. In diesem Verband sind alle der Caritas der
Katholischen Kirche dienenden Einrichtungen und Dienste, die sich
an den Auftrag der Kirche gebunden wissen, institutionell zusammengefasst,
unbeschadet ihrer Rechtsform. Er vertritt die Caritas
seines Bereiches nach außen.
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