- Kostenträger der vollstationären Maßnahme sind in Rheinland-Pfalz die örtlichen Sozialämter. In Hessen ist dies der Landeswohlfahrtsverband (LWV). Auch aus anderen Bundesländern können Kinder aufgenommen werden. Ein Antrag auf Kostenübernahme wird beim zuständigen Sozialamt gestellt (Eingliederungshilfe §§ 53ff SGB XII).
- Arztkosten und Hilfsmittel sowie die Kosten für medizinisch-therapeutische Maßnahmen übernimmt in der Regel die Krankenversicherung. Zuzahlungen können allerdings anfallen.
Stationäres Angebot
Stationäres Angebot
1. Wer übernimmt die Kosten ?
2. Wie bekommt mein Kind einen Wohnheimplatz im HSM ? / Aufnahmevoraussetzungen
- In unsere Wohngruppen aufgenommen werden Kinder und Jugendliche mit geistiger Behinderung und ggf. weiteren Behinderungen Kinder mit hohem pflegerischen oder / und medizinischen Bedarf können ebenso bei uns versorgt werden.
- In die Ü18-Wohngruppe werden junge erwachsene Menschen zw. 18 und 27 Jahren mit Schwerst-Mehrfachbehinderungen aufgenommen. Die Bewohner sollten kognitiv in der Lage sein, sich am gemeinschaftlichen Wohnen zu beteiligen.
- Eine Kostenzusage des zuständigen Sozialhilfeträgers muss vorliegen
- Ein persönliches Kennenlernen des Kindes / Jugendlichen / jungen Erwachsenen ist erforderlich
3. Muss ich einen Eigenanteil leisten
Eigenleistungen sind im Rahmen der häuslichen Ersparnis (SGB XII) einkommensabhängig zu tragen.
7. Wie wird die medizinische Versorgung gewährleistet?
Die medizinische Versorgung unserer Bewohner erfolgt durch eine niedergelassene Gemeinschaftspraxis in Ingelheim. Einmal wöchentlich erfolgt eine Visite im Haus. Weitere Fachärzte kommen zu Visiten ins Haus. Die Universitätsmedizin Mainz, das Sozialpädiatrische Zentrum Bad Kreuznach und das Kinderneurologische Zentrum in Mainz sind weitere Anlaufstellen für die ambulante und stationäre medizinische Versorgung. Sollen Bewohner bei weiter entfernt niedergelassenen Ärzten vorgestellt werden, ist das durch die Eltern/Sorgeberechtigten jederzeit möglich.