Was passiert, wenn mein Kind volljährig wird?
Wie bereits aus den vorherigen Beiträgen hervorging sind wir eine Einrichtung für Kinder und Jugendliche zwischen 0 und 18 Jahren. Mit dem Eintritt der Volljährigkeit müssen die Bewohner*innen aus dem Haus St. Martin aus- und in eine Einrichtung für erwachsene Menschen umziehen. Damit der Umzug reibungslos und zeitnah zum 18. Geburtstag erfolgen kann, ist es erforderlich, dass die Eltern und gesetzlichen Vertreter*innen der bei uns lebenden Jugendlichen sich frühzeitig um einen Wohnplatz für ihr Kind in einer Erwachseneneinrichtung kümmern. Am besten bereits ein oder zwei Jahre vor Eintritt der Volljährigkeit, da es in den Folgeeinrichtungen lange Wartelisten gibt. Gerne unterstützen wir Sie bei der Suche.