Aufsuchende Familientherapie ist eine Hilfe zur Erziehung (§ 27 SGB VIII) und wird beim Jugendamt beantragt.
Sie richtet sich an Familien in schwierigen Lebenslagen. Dazu kann auch gehören, dass das Wohlergehen und die Entwicklung der Kinder als gefährdet angesehen werden.
Aufsuchende Familientherapie aktiviert die Fähigkeiten der Familie. Sie verändert Strukturen und Prozesse, die Probleme aufrechterhalten. Die Kinder werden aktiv einbezogen.
Ziele
- Die Entwicklung der Kinder fördern
- Die elterliche Erziehungsfähigkeit stärken
- Konflikte lösen
- Krisen bewältigen und die Familie dauerhaft stabilisieren
- Einer Fremdunterbringung vorbeugen
- Selbstwirksamkeitserfahrungen und Problemlöseselbstbewusstsein vermitteln
- Krisenfeste Beziehungsstrukturen unterstützen und aufbauen
- Fähigkeiten neu entdecken
- Kompetenten Umgang mit zukünftigen Problemen vorbereiten
Umfang
Die Hilfe dauert in der Regel 6 Monate. Zweimal wöchentlich finden die Gespräche mit den beiden Therapeut/innen bei der Familie zuhause statt.
Die Kinder sind aktiv dabei. Kindergarten, Schule und andere Beteiligte können einbezogen werden.
Am Schluss erhält die Familie drei Gutscheine für Gespräche nach der Therapie.
Konditionen
Die Inhalte der Therapie werden vertraulich behandelt.
Die Form der Zusammenarbeit mit dem Jugendamt wird zu Beginn der Therapie vereinbart und ist damit für alle transparent.
Wir arbeiten im Team - so kommen die unterschiedlichen Ausbildungen, Erfahrungen und Therapieausbildungen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Zuge.