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Unterstützung pflegender Angehöriger

Kann ich die Pflege eines Angehörigen selbst übernehmen?

Etwa 70 Prozent der Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt. Meistens kümmern sich Angehörige um sie. Zunehmend übernehmen auch andere Pflegepersonen, zum Beispiel Nachbarn oder Freunde, die Pflege. 

Im Pflegeversicherungsgesetz ist der Begriff der Pflegeperson weit gefasst. Gemeint sind Menschen, die nicht erwerbsmäßig einen Pflegebedürftigen in seiner häuslichen Umgebung pflegen. Das ist keine einfache Angelegenheit. Viele pflegende Angehörige sind darauf nicht vorbereitet und stehen der Aufgabe hilflos gegenüber. Sie wissen oft nicht, was auf sie zukommt. Die Pflege kann unterschiedlich verlaufen und es ist meist nicht abzusehen, wie lange sie andauert. Daher sollten Pflegende immer wieder sorgfältig prüfen, ob die Pflegesituation sie nicht überfordert. 

Um die Pflege zu erleichtern, können pflegende Angehörige und andere interessierte Personen wichtige Kenntnisse und Techniken in einem Pflegekurs erlernen. Neben Informationen zur Pflege und zum Gebrauch von Hilfsmitteln bekommen sie dort auch Hinweise über Krankheitsbilder, zum Beispiel den Umgang mit Demenz. Zudem erfahren sie, wie sie Belastungen durch die Pflegesituation vorbeugen und mit Überforderung umgehen können. Pflegekassen müssen die Schulungskurse selbst oder in Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen kostenlos anbieten. Es ist auch möglich, eine Pflegeschulung in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen in Anspruch zu nehmen.

Auskünfte erteilen die Pflegekassen oder die Beratungsstellen der Caritas vor Ort (s. Adress-Suchbox).

Ich pflege meinen Angehörigen zu Hause und schaffe es kaum noch allein. Welche Möglichkeiten zur Entlastung gibt es?

Die Unterstützung und Förderung der Pflege durch Angehörige und andere Pflegepersonen hat eine hohe Bedeutung für die Sicherstellung der häuslichen Pflege. Zur Entlastung sieht die Pflegeversicherung einige Leistungen vor, die von Pflegepersonen unter bestimmten Voraussetzungen in Anspruch genommen werden können. So kann es zum Beispiel bereits entlastend sein, wenn bestimmte Aufgaben an einen Pflegedienst übertragen werden.

Weitere Leistungen, die auch der Entlastung pflegender Angehöriger dienen, finden Sie in unserem Ratgeber "Grundleistungen der Pflegeversicherung". Für Aufwendungen, die im Zusammenhang mit diesen Leistungen entstehen, haben Pflegebedürftige, die zu Hause versorgt werden, Anspruch auf einen pauschalen Entlastungsbetrag. Auch Kurzzeitpflege oder teilstationäre Pflege kommen in Betracht.

 

Was ist ein Pflegeberatungseinsatz und wer bezahlt das?

Wer pflegebedürftig ist und ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss je nach Pflegegrad viertel- oder halbjährlich einen Beratungseinsatz abrufen. Der Beratungsbesuch wird von einem zugelassenen Pflegedienst oder von einer anerkannten Beratungsstelle in der Wohnung des Pflegebedürftigen durchgeführt. Ziel des Beratungseinsatzes ist es, die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen sowie Pflegebedürftige und ihre pflegenden Angehörigen zu beraten und zu unterstützen. Die Kosten für den Einsatz werden von der jeweiligen Pflegekasse übernommen. Pflegebedürftige, die keinen Anspruch auf Pflegegeld haben, zum Beispiel bei Pflegegrad 1, oder Pflegesachleistungen von einem ambulanten Pflegedienst beziehen, können freiwillig halbjährlich einen Beratungsbesuch in Anspruch nehmen.

Ich pflege meinen Mann und brauche dringend Erholung von der Pflege. Er kommt aber alleine nicht zu recht. Was soll ich tun?

Wenn Sie wegen einer Krankheit, eines Erholungsurlaubes oder aus anderen Gründen die häusliche Pflege vorübergehend nicht weiterführen können, übernimmt die Pflegekasse für maximal sechs Wochen je Kalenderjahr unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für eine notwendige Verhinderungspflege oder für eine Kurzzeitpflege. Dafür steht jeweils ein bestimmter Jahresbetrag zur Verfügung. Weitere Möglichkeiten zur Erholung oder Entlastung pflegender Angehöriger sind zum Beispiel die Angebote derteilstationären Tages- und Nachtpflege.

Bin ich als pflegende Angehörige abgesichert?

Für pflegende Angehörige, die einen Pflegebedürftigen nicht erwerbsmäßig in der häuslichen Umgebung versorgen, zahlt die Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge in die Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung. Versichert werden nur Pflegende, die Personen mit mindestens Pflegegrad 2 versorgen.  

Eine Voraussetzung dafür ist, dass die Pflegeperson nicht mehr als 30 Stunden pro Woche berufstätig ist und regelmäßig wöchentlich wenigstens zehn Stunden pflegt. Die zehn Stunden können dabei auf regelmäßig mindestens zwei Tage in der Woche verteilt sein. Die Höhe der Beiträge richtet sich sowohl nach dem Pflegegrad als auch nach dem erforderlichen Zeitaufwand für die Pflege. Die Entscheidung darüber fällt bei der Pflegebegutachtung. Wenn eine Pflegeperson mehrere Pflegebedürftige gleichzeitig pflegt, dann wird die für jeden Einzelnen benötigte Zeit zusammengezählt und als wöchentliche Pflegezeit berücksichtigt. Liegt die Pflegezeit unter zehn Stunden, ist es Aufgabe des Gutachters, nachzufragen, ob die Pflegeperson weitere Pflegebedürftige pflegt. 

 

Kann ich meinen Angehörigen zu Hause versorgen und trotzdem berufstätig bleiben?

Häufig können pflegende Angehörige durch die Pflege keine oder keine volle Erwerbstätigkeit mehr ausüben. Beruf und Pflege unter einen Hut zu bekommen, ist oft sehr schwer und belastend. Eine Berufstätigkeit kann neben finanzieller Sicherheit aber auch Abwechslung und Anregung außer Haus bieten. 

Wenn ein naher Angehöriger plötzlich pflegebedürftig wird, können sich Beschäftige bis zu zehn Arbeitstage freistellen lassen, um die Pflege zu organisieren. Wird für diesen Zeitraum der Lohn nicht fortgezahlt, kann Pflegeunterstützungsgeld beantragt werden.

Mit dem Pflegezeitgesetz haben berufstätige Angehörige die Möglichkeit, sich unter bestimmten Voraussetzungen unbezahlt für bis zu sechs Monate ganz oder teilweise von der Arbeit freistellen zu lassen. Der Anspruch gilt gegenüber Arbeitgebern mit mindestens 16 Beschäftigten.

  • Sie haben Anspruch auf Pflegezeit, wenn Sie einen nahen Angehörigen (zum Beispiel Großeltern, Eltern, Partner, Kinder) versorgen, bei dem mindestens Pflegegrad 1 vorliegt. In dieser Zeit beziehen Sie kein oder ein reduziertes Gehalt, bleiben aber weiterhin sozialversichert und genießen einen umfassenden Kündigungsschutz.
  • Sie können die Pflegezeit auch für einen kürzeren Zeitraum als sechs Monate in Anspruch nehmen, in den meisten Fällen besteht die Pflegebedürftigkeit aber wesentlich länger.
  • Am besten sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber. Vielleicht sieht er noch weitere Möglichkeiten, wie Sie für die Pflege vorübergehend von der Arbeit freigestellt werden können.

Durch das Familienpflegezeitgesetz haben pflegende Angehörige auch die Möglichkeit, für die Dauer von bis zu zwei Jahren ihre Arbeitszeit auf bis zu 15 Wochenstunden zu reduzieren. Der Anspruch gilt gegenüber Arbeitgebern mit mindestens 26 Beschäftigten. Wie bei der Pflegezeit gilt auch hier die Voraussetzung, dass Sie einen nahen Angehörigen (zum Beispiel Großeltern, Eltern, Partner, Kinder) versorgen, bei dem mindestens Pflegegrad 1 vorliegt. Sie sind weiterhin sozialversichert und es besteht ein Sonderkündigungsschutz.

Durch die Arbeitszeitreduzierung verringert sich das Gehalt. Um Einkommenseinbußen abzufedern, kann ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beantragt werden.

  • Vorteile sind, dass Sie weiterhin erwerbstätig bleiben und den Kontakt zum Arbeitsplatz nicht verlieren.

Pflegezeit und Familienpflegezeit können auch miteinander kombiniert werden. Sie müssen aber nahtlos aneinander anschließen. Die Gesamtdauer beträgt zusammen maximal 24 Monate.

Weiterführende Informationen

  • Info-Portal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
  • Handreichung zu den Neuerungen zum Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf (PDF)

 

Finanzierung von Hilfen

Was bezahlt die Pflegeversicherung?

Hier finden Sie eine detaillierte Aufstellung darüber, was die Pflegeversicherung bezahlt.

Das sollten Sie beachten:

Die Pflegeversicherung ist eine Art "Teilkaskoversicherung". Die Leistungen decken in der Regel nur einen Teil der tatsächlich anfallenden Kosten. Abhängig vom Umfang der benötigten Hilfen müssen Pflegebedürftige oft einen nicht unerheblichen Anteil selbst finanzieren. Wenn der Zuschuss aus der Pflegekasse zusammen mit dem eigenen Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, um die Kosten zu decken, können Sie beim Sozialamt ergänzend Sozialhilfe in Form von "Hilfe zur Pflege" beantragen. In bestimmten Fällen werden auch die Angehörigen je nach eigenen finanziellen Möglichkeiten zur Beteiligung an den Kosten verpflichtet.

Was sind Pflegehilfsmittel und wer bezahlt sie?

Zu den Pflegehilfsmitteln gehören unter anderem Inkontinenzhilfen, Betteinlagen, Desinfektionsmittel oder Einmalhandschuhe sowie technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten, Hausnotrufgeräte, Geh-, Hebe- und Badehilfen.

Pflegebedürftige haben einen Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, wenn diese geeignet sind, die Pflege zu erleichtern, die Beschwerden der Pflegebedürftigkeit zu lindern oder eine selbstständigere Lebensführung zu ermöglichen.

Ob die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln notwendig ist, überprüft die Pflegekasse in Zusammenarbeit mit dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder einer Pflegefachkraft. Wenn der MDK bei der Pflegebegutachtung Pflegehilfsmittel empfiehlt und der Pflegebedürftige zustimmt, dann gilt die Empfehlung automatisch als Antrag auf diese Leistungen bei der Pflegekasse.

Bei einigen Hilfsmitteln muss der Pflegedürftige einen Eigenanteil zuzahlen. Größere technische Hilfsmittel werden oft leihweise überlassen.

  • Für weitere Informationen können Sie sich zum Beispiel an eine Einrichtung der Caritas vor Ort (s. Adress-Suchbox) oder an die Online-Beratung wenden.

Werde ich finanziell unterstützt, wenn ich meine Wohnung umbauen muss, weil ich einen Rollstuhl brauche?

Zu schmale Türen, enge Badezimmer oder Treppenstufen stellen oft unüberwindbare Hindernisse dar. Umbaumaßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes, die die Pflege erleichtern oder dem Pflegebedürftigen ein selbstständigeres Leben ermöglichen, werden finanziell gefördert. Dazu gehören zum Beispiel die rollstuhlgerechte Verbreiterung von Türen, barrierefreie Bäder und Toiletten, Haltegriffe, Rampen oder der Einbau eines Treppenlifts.

Bereits bei der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit wird geprüft, ob Umbaumaßnahmen in der Wohnung erforderlich sind. Wenn dies der Fall ist, beteiligt sich die Pflegekasse mit einem Zuschuss. Dieser muss vor Beginn der Umbaumaßnahme bei der Pflegekasse beantragt und von ihr genehmigt werden. Wenn für Sie eine Umbaumaßnahme infrage kommt, sollten Sie sich von Ihrer Pflegekasse beraten lassen.

Für größere Umbaumaßnahmen vergibt zum Beispiel die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)-Bankengruppe Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen im Rahmen des Förderprogramms "Altersgerecht umbauen".

Wenn Sie zur Miete wohnen und für Sie eine Umbaumaßnahme infrage kommt, sollten Sie den Vermieter in Ihre Entscheidung einbeziehen. Vielleicht beteiligt er sich auch an den Kosten.

  • Auskunft und Beratung erhalten Sie bei Ihrer Kranken- oder Pflegekasse, den Beratungsstellen der Caritas vor Ort (s. Adress-Suchbox)  oder der Online-Beratung "Leben im Alter".
  • Vielerorts gibt es auch Wohnberatungsstellen, die Sie über Möglichkeiten zur Wohnungsanpassung informieren.
     

Wie und wo beantrage ich Grundsicherungsleistungen im Alter?

Immer mehr Menschen haben im Alter Probleme, ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Ihre Rente reicht nicht aus, um die anfallenden Kosten zu decken. Deshalb leben sie äußerst bescheiden, sparen an der Heizung und an Lebensmitteln. Diese Personen können einen Anspruch auf eine an ihrem Bedarf orientierte Grundsicherung im Alter haben.

  • Informationen zu den Voraussetzungen und zum Antrag für Grundsicherungsleistungen im Alter
  • Beratung zu Grundsicherungsleistungen im Alter erhalten Sie zum Beispiel bei der Allgemeinen Sozialberatung der Caritas.

Wo kann ich einen Schwerbehindertenausweis beantragen?

Mit diesem Ausweis können Menschen ihre Behinderung bei Behörden, Arbeitgebern, Sozialleistungsträgern nachweisen. Der Antrag wird beim zuständigen Versorgungsamt oder Landesamt gestellt. Benötigt wird dafür eine ärztliche Bescheinigung über den Grad der Behinderung.

  • Informationen zum Schwerbehindertenausweis

Was ist Wohngeld und wo kann ich es beantragen?

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss. Bei niedrigem Einkommen können Mieter einen Mietzuschuss, Eigentümer einen sogenannten Lastenzuschuss erhalten. Liegt eine Schwerbehinderung vor, gibt es Freibeträge, die sich wohngelderhöhend auswirken. Mit dem WohngeldPlus können seit 2023 auch Heizkosten bezuschusst werden.

Wer Bürgergeld, Sozialhilfe- oder Grundsicherungsleistungen bekommt, hat in der Regel keinen Anspruch auf Wohngeld. In diesem Fall werden Miete und Nebenkosten bereits übernommen. Der Antrag auf Wohngeld muss bei der örtlichen Wohngeldstelle eingereicht werden.

  • Auskunft und Beratung erhalten Sie zum Beispiel bei der Allgemeinen Sozialberatung der Caritas

Unterstützung im Haushalt

Kann ich Zuhause wohnen bleiben obwohl ich zeitweise Unterstützung brauche?

Wer Hilfe braucht, bekommt diese meistens von Familienangehörigen, zunehmend aber auch von Freunden und Bekannten. Darüber hinaus bieten viele Dienste gezielt Hilfe an, wenn die Selbstständigkeit eingeschränkt ist. Das sind zum Beispiel Mittagstisch, Mahlzeitendienste "Essen auf Rädern", Nachbarschaftshilfe, stundenweise Begleitung und Betreuung, Hilfe im Haushalt.

Über Angebote und Finanzierungsmöglichkeiten beraten zum Beispiel die Dienste und Einrichtungen der Caritas in Ihrer Nähe (s. Adress-Suchbox).

Gibt es Hilfe und Unterstützung zu Hause für mehrere Stunden bis rund um die Uhr?

Hilfe und Betreuung für mehrere Stunden bis hin zur 24-Stunden-Versorgung sind organisierbar, aber auch zum Teil mit erheblichen Kosten verbunden. Unter bestimmten Voraussetzungen beteiligt sich die Pflege- beziehungsweise Krankenkasse an den Kosten.

Diese Leistungen decken die Kosten aber nur zu einem geringen Teil ab.

Insbesondere wenn eine ständige Betreuung erforderlich ist, lassen sich pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen oft von Haushaltshilfen aus Ost- und Mitteleuropa unterstützen, die auch im Haushalt leben. Ihre Beschäftigung erfolgt in der Regel in einer rechtlichen Grauzone oder ist sogar illegal. Ihre Arbeit unterliegt meist keiner Kontrolle und auch sie selber sind oftmals ohne Schutz. Das hat weitreichende Konsequenzen für die Beschäftigten und die Pflegehaushalte. Wer eine ausländische Haushaltshilfe beschäftigen möchte, sollte sich daher frühzeitig über seine Rechte und Pflichten als Arbeitgeber/in informieren. Auskunft geben Ihnen zum Beispiel die Agentur für Arbeit, die Krankenkasse als zuständige Stelle für Sozialversicherungsbeiträge oder ein Steuerberater.

In einigen Regionen Deutschlands unterstützen Dienste der Caritas mit ihrem Angebot "Caritas 24 - zuhause gut betreut" Pflegehaushalte bei der Vermittlung polnischer Haushaltshilfen. In Zusammenarbeit mit der polnischen Caritas werden die Haushaltshilfen während ihres Aufenthaltes in Deutschland begleitet. Auch für die soziale Betreuung der Familien in Polen wird gesorgt.

Die polnischen Haushaltshilfen werden legal beschäftigt, versichert und nach Tarif bezahlt.Ob es dieses spezielle Angebot der Caritas in Ihrer Nähe gibt und was es bietet erfahren Sie auf caritas24.net.

Der Deutsche Caritasverband hat einen Leitfaden zu den Rahmenbedingungen der Beschäftigung von Haushaltshilfen erstellt.

Weitere Informationen zu osteuropäischen Haushaltshilfen finden Sie hier (Verbraucherzentrale).

  • Für eine persönliche Beratung können Sie sich zum Beispiel an die Online-Beratung 
    "Leben im Alter" oder eine Beratungsstelle vor Ort wenden.

Wird die Hilfe im Haushalt gefördert?

Nach dem Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen
(Familienleistungsgesetz) können Sie einen Teil der Kosten steuerlich geltend machen, wenn Sie eine Haushaltshilfe sozialversicherungspflichtig beschäftigen oder einen professionellen Pflege- oder Haushaltsdienst beauftragen. Informationen zur Steuerermäßigung bei haushaltsnahen Dienstleistungen erhalten Sie zum Beispiel bei Ihrem Steuerberater.

Zunehmend lassen sich hilfebedürftige Menschen und ihre Angehörigen durch selbst angestellte Kräfte helfen. Wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung 450 Euro im Monat regelmäßig nicht übersteigt, liegt eine geringfügige Beschäftigung vor. Minijobs in Privathaushalten sind eine spezielle Form der geringfügigen Beschäftigung und werden als haushaltsnahe Dienstleistungen vom Gesetzgeber besonders gefördert. Der Privathaushalt meldet das Arbeitsverhältnis in einem vereinfachten Melde- und Beitragsverfahren mit einem sogenannten "Haushaltsscheck" bei der Minijob-Zentrale an.

  • Informationen zum Haushaltsscheck-Verfahren
  • Privathaushalte als Arbeitgeber
    Informationen der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See  

 

 

Wie funktioniert ein Hausnotruf und wer finanziert ihn?

Der Hausnotruf ist eine "Hilfe auf Knopfdruck", die es alten oder behinderten Menschen erleichtert, bei einem Notfall selbstständig Hilfe anzufordern. Per Knopfdruck wird der Kontakt zu einem zuvor ausgewählten Hausnotrufanbieter hergestellt. Von dort werden dann unmittelbar Hilfsmaßnahmen organisiert. Die Angebotspalette des Hausnotrufs wurde in den letzten Jahren erweitert. So kann auch ein mobiler Hausnotruf (Handy) abgeschlossen werden. Ein Hausnotrufsystem bietet erhöhte Sicherheit, um sich in Notsituationen besser bemerkbar machen zu können. Nicht nur für hilfsbedürftige Menschen, insbesondere wenn sie allein leben, sondern auch für ihre Angehörigen kann dies eine große Beruhigung sein.

Wenn durch ein Hausnotrufgerät ein Krankenhausaufenthalt vermieden werden kann und der Verbleib in der häuslichen Umgebung gesichert wird, kann sich die Krankenkasse an den Kosten beteiligen. Der Hausnotruf zählt zu den Pflegehilfsmitteln. Für Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 1 übernimmt die Pflegekasse auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil der Kosten.

  • Informationen zum Hausnotruf, zu Kosten und Anbietern erhalten Sie zum Beispiel bei der 
    Online-Beratung Leben im Alter oder den Einrichtungen der Caritas vor Ort (s. Adress-Suchbox).

Wohnen im Alter

Welche Wohnmöglichkeiten gibt es für alte Menschen?

Die meisten Menschen wollen so lange wie möglich selbstständig in der vertrauten Wohnung bleiben. Wer sich frühzeitig damit auseinandersetzt, wie er im Alter leben und wohnen möchte, gewinnt Zeit, um die eigene Wohnung den künftigen Bedürfnissen anzupassen oder sich nach anderen Wohnmöglichkeiten umzuschauen. Zwischen daheim oder im Heim leben gibt es viele Alternativen.

Was sind neue Wohnformen für alte Menschen?

So bunt und vielfältig wie die Menschen, so verschieden sind die Wohnbedürfnisse. Manche Seniorinnen und Senioren schließen sich zusammen, um zum Beispiel in einer Senioren-WG gemeinsam den Lebensabend zu verbringen. Andere ziehen es vor, mit Jung und Alt im Mehrgenerationenwohnen unter einem Dach zu leben.

Das sollten Sie beachten:

Das Leben in einem gemeinschaftlichen Wohnprojekt erfordert ein hohes Maß an Eigeninitiative und ist unter Umständen mit weniger Privatsphäre verbunden. Viele Wohnprojekte stoßen bei zunehmendem Hilfe- und Pflegebedarf an ihre Grenzen. Ein Wohnen bis zum Ende ist dort dann nicht möglich und die betroffenen Bewohner müssen erneut umziehen.

Welche Möglichkeiten gibt es, um auch im Alter in der eigenen Wohnung zu bleiben?

Mehr als 90 Prozent der älteren Menschen leben in einer ganz normalen Wohnung, auch wenn sie zunehmend auf Hilfe und Pflege angewiesen sind. Oft sind nur kleine bauliche Veränderungen oder technische Mittel erforderlich, um ein selbstständiges Leben zu ermöglichen. Manchmal ist ein größerer Um- und Ausbau nötig. Für jeden Menschen und jede Wohnsituation muss das passende Angebot gefunden werden. Bei anerkannter Pflegebedürftigkeit können einzelne Umbaumaßnahmen von der Pflegekasse bezuschusst werden.

  • Checkliste für eine pflegegerechte Wohnung
  • Zur Wohnberatung und über Finanzierungsmöglichkeiten informieren auch die Einrichtungen der Caritas in Ihrer Nähe
  • Bundesweite Fördermöglichkeiten für den altersgerechten Um- und Ausbau 
     

Welche Unterstützung bietet das betreute Wohnen?

Betreutes Wohnen, auch "Wohnen plus" oder "Wohnen mit Service" genannt, bietet in der Regel ein barrierefreies Wohnen und ein Mindestmaß an Betreuungsleistungen, die nach Bedarf um weitere Serviceleistungen ergänzt werden können. Art und Umfang der Leistungen sind in einem Betreuungsvertrag beschrieben, der zusätzlich zum Mietvertrag abgeschlossen wird. Neben den Kosten für die Wohnung wird üblicherweise eine sogenannte Betreuungspauschale erhoben (zum Beispiel für einen Hausnotruf, einen festen Ansprechpartner oder Hausmeistertätigkeiten), unabhängig davon, ob diese Basisbetreuung tatsächlich genutzt wird.

In der Regel kann das Betreuungspaket individuell um weitere Angebote (zum Beispiel Pflegeleistungen, hauswirtschaftliche Dienste, Mittagessen) ergänzt werden. Diese Wahlleistungen werden zusätzlich abgerechnet, wenn sie in Anspruch genommen werden. Prinzipiell ist betreutes Wohnen auch in der angestammten Wohnung möglich ("Betreutes Wohnen zu Hause"), zum Beispiel mit Unterstützung durch Nachbarschaftshilfe, Pflegedienste und hauswirtschaftliche Hilfen. In der Regel wird darunter aber das Wohnen in einer Wohnanlage mit zusätzlichen Serviceangeboten verstanden.

Das sollten Sie beachten: 

"Betreutes Wohnen" ist ein Sammelbegriff, der gesetzlich nicht definiert ist und für ganz unterschiedliche Organisationsformen von "Wohnen" und "Betreuung" steht. Welche Leistungen durch die Pauschale abgegolten sind, ist von Fall zu Fall verschieden, das gilt auch für Art und Umfang der Serviceleistungen. Aus diesem Grund sollten Sie sich gut über die Angebote und Vertragsgestaltung informieren. Wichtig ist auch zu prüfen, was geschehen soll, wenn der Hilfe- und Pflegebedarf zunehmen. Unter Umständen kann es erforderlich sein, dass Sie dann aus dem "betreuten Wohnen" wieder ausziehen müssen.

  • Länger zu Hause leben. Ein Wegweiser für das Wohnen im Alter. 
    Download beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
  • Informationen und eine Checkliste zum betreuten Wohnen bietet auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen BAGSO e.V. 

Was ist eine Wohngemeinschaft für demenzkranke Menschen?

Eine besondere Form des gemeinschaftlichen Wohnens sind die ambulant betreuten Wohn- und Hausgemeinschaften. Für Personen mit einem hohen Pflege- und Unterstützungsbedarf wie demenzkranke Menschen können sie eine Alternative zum Pflegeheim sein.

In Wohngruppen leben durchschnittlich etwa acht bis zwölf Personen zusammen in einer Wohnung. Eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung ist gewährleistet. Angehörige werden dadurch entlastet, können aber auch Einfluss nehmen. In vielen Wohngemeinschaften für demenzkranke Menschen ist die Mitsprache und Mitarbeit von Angehörigen fester Bestandteil und es gehört zum Wohngruppenkonzept, dass sie den Alltag mit organisieren.

Im Rahmen der Pflegeversicherung besteht für Bewohner ab Pflegegrad 2 Anspruch auf Pflegesachleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst. Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 1 haben unabhängig von der pflegerischen Versorgung unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf einen pauschalen Wohngruppenzuschlag. Mit dem Betrag wird eine Betreuungsperson finanziert, die durch die WG-Bewohner gemeinschaftlich beauftragt ist, allgemeine organisatorische, verwaltende oder betreuende Tätigkeiten durchzuführen oder hauswirtschaftliche Unterstützung zu leisten. Darüber hinaus zahlen die Pflegekassen zur altersgerechten Anpassung der Wohnung einen Zuschuss in bestimmter Höhe.

Wenn Sie sich für eine Wohngemeinschaft für demenzkranke Menschen interessieren, dann wenden Sie sich an die Online-Beratung "Leben im Alter" oder eine Beratungsstelle vor Ort (s. Adress-Suchbox). 

Pflege zu Hause

Mein Angehöriger braucht Hilfe, will aber nicht in ein Heim. Welche Unterstützung gibt es für die Pflege zu Hause?

Auch im hohen Alter zu Hause wohnen, das wünschen sich viele. Mit Hilfe von Angehörigen, ambulanten Diensten, ehrenamtlichen und professionellen Helferinnen und Helfern ist das heute immer mehr Menschen möglich. Hausnotrufsysteme geben Sicherheit und Beratungsstellenberaten kostenlos.

  • Ein Unfall, eine Krankheit, ein Schlaganfall – und schon ist alles anders. Vieles ist zu bedenken und muss oft sehr schnell entschieden werden. Hier gibt es Vorschläge, was Sie tun können, wenn Angehörige plötzlich zum Pflegefall werden.
  • Wenn Sie eine Beratung wünschen, können Sie sich zum Beispiel an eine Beratungsstelle der Caritas vor Ort (s. Adress-Suchbox) wenden oder an die Online-Beratung.

Wer ist pflegebedürftig?

Als pflegebedürftig nach dem Pflegeversicherungsgesetz gilt, wer in seiner Selbstständigkeit schwerwiegend beeinträchtigt ist. Körperliche, kognitive und psychische Beeinträchtigungen werden dabei gleichermaßen berücksichtigt. Ob eine Person pflegebedürftig ist, wird auf Antrag von der Pflegekasse geprüft. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, gibt es finanzielle Unterstützung durch die Pflegeversicherung. Die Leistungen aus der Pflegeversicherung unterscheiden sich je nach Art und Ort der Pflege (zu Hause oder im Heim) sowie nach dem Schweregrad der Pflegebedürftigkeit.

  • Übersicht über die Höhe der einzelnen Leistungen der Pflegeversicherung 

Welche finanziellen Hilfen gibt es für die Pflege daheim?

Wer pflegebedürftig ist und sich für die Pflege zu Hause entscheidet, kann zum Beispiel zwischen Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder einer Kombination aus Pflege- und Geldleistung wählen. Für bestimmte Leistungen ist auch eine anteilige Kostenerstattung durch die Pflegeversicherung möglich. Wie viel von der Pflegeversicherung gezahlt wird, richtet sich unter anderem nach dem Pflegegrad des Pflegebedürftigen.

  • Das finanziert die Pflegeversicherung

Wer kann einen Antrag auf eine Pflegestufe stellen und wie funktioniert das?

Einen Antrag kann die versicherte Person selbst oder sein Bevollmächtigter stellen. Leistungen der Pflegeversicherung werden nur auf Antrag gewährt, eine rückwirkende Antragstellung ist nicht möglich. Das gilt für den Erstantrag und ebenso für Folgeanträge, zum Beispiel, wenn sich der Pflegebedarf erhöht.
Der Antrag wird bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen eingereicht. Ob Pflegebedürftigkeit vorliegt, wird im Rahmen eines Begutachtungsverfahrens festgestellt. Dazu kommt ein Arzt oder eine Pflegefachkraft des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) nach Hause, ins Krankenhaus oder Pflegeheim - je nachdem, wo sich der Pflegebedürftige gerade aufhält. Der Besuch wird angekündigt. Grundlage für die Pflegebegutachtung ist das sogenannte Neue Begutachtungsassessment (NBA), welches mit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs ab dem 1. Januar 2017 angewendet wird. Über das Ergebnis der Begutachtung informiert Sie die Pflegekasse.

  • Informationen zur Einordnung in einen Pflegegrad

Was sollte ich bei der MDK-Begutachtung beachten und was ist ein Pflegetagebuch?

Es ist sehr hilfreich, wenn Ihre Pflegeperson oder Ihr Pflegedienst bei der Begutachtung dabei sind. Fragen zur benötigten Hilfe lassen sich dann besser klären. Auch sollten Sie alle Unterlagen bereithalten, die Hinweise zur Pflegebedürftigkeit enthalten (zum Beispiel Befunde, Arzt- und Krankenhausberichte, Schwerbehindertenausweis) und über Pflegemaßnahmen Aufschluss geben.

Das sollten Sie beachten:

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) gewinnt bei seinem Besuch nur einen kurzen Einblick in Ihre Pflegesituation. Vielleicht geht es dem Pflegebedürftigen an diesem Tag ganz gut aber der Eindruck entspricht nicht dem wahren Ausmaß seiner Hilfsbedürftigkeit. Daher sollte schon etwa zwei Wochen vor dem Besuch des MDK festgehalten werden, in welchen Bereichen (zum Beispiel Waschen, Anziehen, Essen, Mobilität, Betreuung, Kommunikation, Verhaltensauffälligkeiten) und wann Hilfe benötigt und wie viel Zeit dafür aufgewendet wird. Das ist mit einem Pflegetagebuch möglich, das zum Beispiel bei der Pflegekasse angefordert werden kann.

Was kann ich tun, wenn ich mit dem Begutachtungsergebnis nicht einverstanden bin?

Wenn Ihr Antrag abgelehnt wurde oder Sie mit dem bewilligten Pflegegrad nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb der gesetzten Frist Widerspruch einlegen. Sie sollten sich in Ihrem Schreiben auf die Ergebnisse im Gutachten beziehen. Nützlich kann es sein, wenn Sie dem Widerspruch auch das Pflegetagebuch und Kopien von ärztlichen Befunden beifügen.

Was versteht man unter Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege?

Wenn die Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert ist, übernimmt die Pflegekasse - sofern Pflegegrad 2 vorliegt - für bis zu sechs Wochen je Kalenderjahr die Kosten einer notwendigen Verhinderungs- oder Ersatzpflege. Dafür steht ein bestimmter Jahresbetrag zur Verfügung. Voraussetzung ist, dass der Pflegebedürftige vor der erstmaligen Verhinderung bereits sechs Monate zu Hause gepflegt wurde. Die Ersatzpflege können professionelle Dienstleister aber auch andere Pflegepersonen (zum Beispiel Nachbarn) durchführen. Sie kann in der Regel dort erbracht werden, wo sich der Pflegebedürftige gerade aufhält, zum Beispiel zu Hause, bei Verwandten, in einer Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflegeeinrichtung. Verhinderungspflege kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden.

Kurzzeitpflege ist ein Angebot in einer vollstationären Einrichtung, zum Beispiel, wenn die Versorgung zu Hause kurzfristig nicht möglich ist und in Situationen, in denen die Verhinderungs- und Tagespflege nicht ausreicht. Kurzzeitpflege wird häufig im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt genutzt. Kurzzeitpflege kann auch in stationären Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen in Anspruch genommen werden, wenn der pflegende Angehörige in dieser Einrichtung oder in der Nähe eine Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme in Anspruch nimmt. Im Rahmen des Pflegeversicherungsgesetzes haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 Anspruch auf Kurzzeitpflege für maximal acht Wochen je Kalenderjahr.

Es ist empfehlenswert vor der Organisation einer Verhinderungs- beziehungsweise einer Kurzzeitpflege mit der Pflegekasse zu besprechen, welche Leistung im konkreten Fall angebracht ist und was genau finanziert wird.

  • Beratung zur Inanspruchnahme und zu Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege erhalten Sie bei einer Beratungsstelle der Caritas vor Ort (s. Adress-Suchbox) oder bei der Online-Beratung

Was ist der Unterschied zwischen häuslicher Pflege und häuslicher Krankenpflege?

Die häusliche Pflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Die häusliche Krankenpflege ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Häusliche Krankenpflege kann einerseits als Ersatz oder Vermeidung einer Krankenhausbehandlung und andererseits als eine ergänzende Hilfe zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung erforderlich sein.

Häusliche Krankenpflege muss vom Arzt verordnet werden. Sie beinhaltet die erforderliche Behandlungspflege wie die Gabe von Medikamenten oder den Verbandswechsel, die Grundpflege z. B. Körperpflege, Bewegung, und Hilfe beim Essen, und die hauswirtschaftliche Versorgung, zum Beispiel einkaufen und kochen. Häusliche Krankenpflege kann nicht nur im Haushalt oder in der Familie der zu pflegenden Person erbracht werden, sondern zum Beispiel auch in betreuten Wohnformen.

Quelle: Wikipedia "Häusliche Krankenpflege"

Pflege im Heim

Was sollte vor einem Umzug ins Heim beachtet werden?

Die meisten Menschen möchten so lange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung bleiben. Das ist verständlich und mit Hilfe von Angehörigen, Nachbarn, ehrenamtlichen Hilfen oder ambulanten Diensten oft auch möglich. Dennoch ist es sehr zu empfehlen, sich darauf vorzubereiten, dass das Hilfenetz an Grenzen kommen kann und ein Leben und Pflegen im eigenen Zuhause nicht mehr möglich sind. Oft ist das Heim nicht die einzige Alternative zum Leben in der eigenen Wohnung. Dann ist es gut, wenn man sich rechtzeitig informiert hat.

  • Überblick über verschiedene Wohnformen im Alter
  • Länger zuhause leben. Ein Wegweiser für das Wohnen im Alter.

Wie finde ich ein passendes Heim?

Bevor Sie sich für einen Umzug in ein Heim entscheiden, sollten Sie sich die Frage stellen, welches Heim für Sie infrage kommen könnte. Besichtigen und vergleichen Sie dafür mindestens zwei Häuser.

  • Checkliste zur persönlichen Einschätzung eines Altenheimes
  • Checkliste zur Pflegeheimsuche der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V.(BAGSO)

Was kostet ein Heimplatz und wer finanziert das?

Die Heimkosten setzen sich zusammen aus den Kosten für Pflege und Betreuung, Unterkunft und Verpflegung, Investitionskosten und Zusatzleistungen. Die Pflegeversicherung beteiligt sich bei der vollstationären Versorgung an den pflegebedingten Kosten (Allgemeine Pflegeleistungen, Behandlungspflege und Betreuung). Die Leistungshöhe ist abhängig vom Pflegegrad des Pflegebedürftigen.

Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten und Zusatzleistungen (zum Beispiel besondere Ausstattungswünsche des Zimmers) müssen privat finanziert werden.

Durch die unterschiedliche Größe und Ausstattung variieren die Kosten für einen Heimplatz von Heim zu Heim. Die Pflegekassen sind verpflichtet, im Internet einen Überblick über die regional verfügbaren Pflege- und Unterstützungsangebote einschließlich der Kosten zu veröffentlichen. Über die Kostenzusammensetzung eines Heimplatzes erkundigen Sie sich am besten direkt bei der Pflegeeinrichtung.

Was ist, wenn die Rente zur Deckung der Heimkosten nicht ausreicht?

Die Leistungen der Pflegeversicherung decken in der Regel nur einen Teil der tatsächlich anfallenden Kosten. Der verbleibende Anteil ist privat zu zahlen. Reicht der Zuschuss aus der Pflegekasse zusammen mit dem eigenen Einkommen und Vermögen (bis zur zumutbaren Grenze) nicht aus, um die Kosten zu decken, kann beim Sozialamt ein Antrag auf Übernahme der ungedeckten Heimkosten gestellt werden. In bestimmten Fällen müssen sich auch die Angehörigen je nach eigenen finanziellen Möglichkeiten an den Kosten beteiligen.

  • Beratung zur Pflege im Heim erhalten Sie sich zum Beispiel bei den Einrichtungen der Caritas vor Ort (s. Adress-Suchbox) oder bei der Online-Beratung.

Demenz

Was ist eine Demenz und wie kann man sie erkennen?

Demenz ist der medizinische Fachbegriff für eine fortschreitende und dauerhafte Veränderung des Gehirns, bei der zunehmend Nervenzellen absterben. Die Folge davon sind Gedächtnisstörungen, allmählicher Verlust der Denkfähigkeit, Verwirrtheit und Veränderungen der Persönlichkeit.

Menschen mit Demenz fällt es zunehmend schwer, sich Wörter, Ereignisse und auch Personen zu merken, sich zu orientieren und das, was sie tun, zu beurteilen. Sie stellen immer wieder dieselben Fragen, nehmen vieles nicht mehr wahr oder ordnen es falsch ein. Dadurch sind sie immer weniger in der Lage, ihren Alltag allein zu bewältigen.

Man spricht erst dann von einer Demenz, wenn diese schweren Beeinträchtigungen länger als sechs Monate andauern. Es gibt viele Erklärungsversuche, aber die wirkliche Ursache ist noch weitgehend ungeklärt.

Es gibt viele verschiedene Formen der Demenz. Die Alzheimer-Krankheit gilt als die häufigste Form einer Demenz. Oft wird sie auch mit Demenz gleichgesetzt.

Das sollten Sie beachten:

Alle genannten Symptome können auch andere Ursachen haben als eine beginnende Demenz. Sie sind ein Hinweis darauf, dass eine medizinische Abklärung notwendig ist.

Ist eine Demenz heilbar?

Demenz ist noch nicht heilbar, aber eine frühzeitige Therapie kann den Krankheitsverlauf oft verzögern und Beeinträchtigungen mildern. Darüber hinaus gibt es andere Erkrankungen (zum Beispiel Funktionsstörungen der Schilddrüse, Vitaminmangelzustände), die vergleichbare Beeinträchtigungen verursachen können, aber in der Regel gut behandelbar sind – vorausgesetzt sie werden rechtzeitig erkannt.

Das sollten Sie beachten:

Neben einer frühzeitigen Abklärung, ob überhaupt eine Demenzerkrankung vorliegt, ist es wichtig, dass Sie und Ihre Angehörigen nicht lange warten, bevor Sie sich informieren und beraten lassen. Von Beginn an Hilfe anzunehmen kann die Betreuung und Pflege bei Demenz sehr erleichtern.

Wie kann ich mit Demenz umgehen?

Das Vergessen sorgt nicht nur bei den Betroffenen für Unsicherheit und Scham. Auch Angehörige wissen oft nicht, wie sie sich verhalten sollen.

Hier finden Sie zehn Tipps, die Ihnen und den Demenzkranken helfen.

Häufig wird nur darauf geschaut, was nicht mehr geht. Der Mensch mit seiner ganzen Persönlichkeit, seinen Gefühlen und seiner Lebensgeschichte findet kaum noch Beachtung. Demenz macht Angst und führt oft zu Ausgrenzung – auch der Angehörigen! Demenz ist in unserer Gesellschaft immer noch ein Tabuthema. In letzter Zeit gehen jedoch zunehmend Betroffene, insbesondere bei beginnender Demenz an die Öffentlichkeit und machen auf ihre Situation aufmerksam. Ermutigung und Unterstützung erhalten sie und ihre Angehörigen zum Beispiel über die Deutsche Alzheimergesellschaft.

Wo finde ich Rat und Hilfe bei Demenz?

Wenn Sie ungewohnte Veränderungen und Anzeichen wie häufige Vergesslichkeit bei sich oder Ihrem Angehörigen feststellen, sollten Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder einen Neurologen darauf ansprechen. In vielen Städten gibt es Gedächtnissprechstunden, die auf die Diagnose und Therapie von Demenzkrankheiten spezialisiert sind. 
Oft fühlen sich Betroffene und ihre Angehörige überfordert, wenn die Diagnose Demenz gestellt wurde. Aus Unwissenheit und Scham suchen sie häufig erst sehr spät nach Hilfe und Unterstützung.

  • Wo Sie Rat und Hilfe in Ihrer Nähe bekommen, erfahren Sie zum Beispiel bei einer Beratungsstelle der Caritas vor Ort (s. Adress-Suchbox).
  • Wenn Sie anonym beraten werden wollen, wenden Sie sich an die Online-Beratung der Caritas.
  • Information und Beratung zur Demenz sowie Adressen von Anlaufstellen in Ihrer Nähe erhalten Sie auch bei der Deutschen Alzheimer Gesellschaft. 
     

Gibt es stundenweise Betreuungsangebote für Demenzkranke um Angehörige zu entlasten? Wer übernimmt dafür die Kosten?

In vielen Orten gibt es Angebote, in denen Demenzkranke stundenweise in oder auch außerhalb der häuslichen Umgebung betreut werden können.

Wer pflegebedürftig ist und zu Hause lebt, hat beispielsweise Anspruch auf Leistungen zur Unterstützung im Alltag. Zu den Angeboten zählen Betreuungsangebote, die vorwiegend von ehrenamtlich engagierten Personen erbracht werden, Angebote zur Entlastung pflegender Angehöriger sowie zur Unterstützung der pflegebedürftigen Menschen im Haushalt. Die Pflegekasse gewährt einen Zuschuss (Entlastungsbetrag) für diese Leistungen, vorausgesetzt, die Angebote sind nach dem jeweils gültigen Landesrecht anerkannt. Der Betrag muss nicht monatlich ausgegeben werden, sondern kann über das Kalenderjahr verteilt werden.

Das sollten Sie beachten:

Der Zuschuss wird nicht direkt an die Versicherten ausgezahlt. Versicherte müssen erst in Vorleistung gehen und können sich dann einen Teil der Kosten erstatten lassen. Dazu müssen entsprechende Rechnungsbelege mit einem Antrag auf Kostenerstattung bei der Pflegekasse eingereicht werden. 
Bei der Pflegekasse können Sie eine Leistungs- und Preisvergleichsliste der regionalen Pflegeeinrichtungen sowie der anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag anfordern. 

  • Über Betreuungsangebote und Finanzierungsmöglichkeiten informieren auch die 
    Beratungsstellen der Caritas vor Ort (s. Adress-Suchbox) oder die Online-Beratung. 
     

Vorsorge

Können mein Ehepartner oder meine Kinder mich automatisch vertreten?

Jeder kann plötzlich und unabhängig vom Alter in eine Situation kommen, in der andere Personen für ihn entscheiden müssen. Unfall, Krankheit, Gebrechlichkeit können dazu führen, dass ein Mensch in eine hilflose Lage kommt. Eheleute oder Kinder können die Angelegenheiten für ihren Partner oder ihre Eltern nicht automatisch regeln. Für einen Volljährigen benötigen auch nahe Verwandte eine Beauftragung durch eine Vollmacht oder den Beschluss einer rechtlichen Betreuung. Damit Sie sicher sind, dass Ihre Angelegenheiten im Ernstfall so geregelt werden, wie Sie es sich wünschen, sollten Sie in gesunden Tagen Vorsorge treffen.

Was ist der Unterschied zwischen einer Vorsorgevollmacht, einer Betreuungsverfügung und einer Patientenverfügung?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten für den Fall vorzusorgen, dass man wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst fällen kann.

  • Vorsorgevollmacht
    In einer Vorsorgevollmacht benennen Sie eine oder mehrere Personen, denen Sie vertrauen und die in Ihrem Namen handeln können. Diese springen zum Beispiel ein, wenn Sie wegen Krankheit oder Pflegebedürftigkeit nicht mehr in der Lage sind, wichtige Entscheidungen zu treffen. Wenn Sie die Vollmacht schreiben, sollten Sie den oder die Bevollmächtigte(n) (zum Beispiel Angehörige, Freunde) einbeziehen. Bevollmächtigte werden nicht vom Gericht beaufsichtigt.
  • Betreuungsverfügung
    Im Gegensatz zur Vollmacht ist das Gericht in ein Betreuungsverfahren einbezogen. In der Betreuungsverfügung können Sie vorsorglich Wünsche schriftlich festlegen, die im Fall eines Betreuungsverfahrens vom Betreuungsgericht berücksichtigt werden sollen, zum Beispiel welche Person Sie sich als Betreuer(in) wünschen für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr entscheiden können.
  • Patientenverfügung
    Die Patientenverfügung richtet sich in erster Linie an den behandelnden Arzt. In einer Patientenverfügung können Sie schriftlich im Voraus festlegen, ob und wie Sie in bestimmten Krankheitssituationen medizinisch behandelt werden möchten. Die Patientenverfügung wird fälschlicherweise häufig auch als "Patiententestament" bezeichnet. Das ist nicht korrekt, denn ein Testament  ist eine Regelung für den Erbfall und tritt erst nach dem Tod in Kraft.

Weitere Informationen zu den verschiedenen Vorsorgemöglichkeiten

Kann ich eine einmal erteilte Vollmacht wieder ändern?

Die in einer Vollmacht getroffenen Bestimmungen, einschließlich der Auswahl des Bevollmächtigten, können Sie jederzeit widerrufen. Wenn Sie die Vollmachtsurkunde an andere, zum Beispiel an den Bevollmächtigten weitergegeben haben, müssen Sie diese wieder zurückverlangen.

Wo kann ich mich in Sachen Vorsorge beraten lassen?

Die Vorsorge wirft viele Fragen auf. Sie können Rat bei einem Anwalt oder einem Notar suchen. Das ist besonders dann zu empfehlen, wenn Sie zum Beispiel umfangreiches Vermögen besitzen. Sie können auch die Hilfe eines Betreuungsvereins in Anspruch nehmen.

Auskunft und Informationen erhalten Sie über die Online-Beratung der Caritas durch erfahrene Berater(innen) der Betreuungsvereine der Caritas, des SkF und des SKM. 

  • Adressen
Caritas-Sozialstation St. Rochus
Mainzer Str. 25
55411 Bingen
+49 6721 99 10 63
+49 6721 18 54 45
+49 6721 99 10 63
+49 6721 18 54 45
+49 6721 18 54 45
sozialstation-st.rochus@caritas-bingen.de
www.caritas-mainz.de
Caritas-Sozialstation St. Alban
Am Reichsritterstift 3
55294 Bodenheim
+49 6135 24 68
+49 6135 95 13 42
+49 6135 24 68
+49 6135 95 13 42
+49 6135 95 13 42
sozialstation-bodenheim@caritas-mz.de
www.caritas-mainz.de
Caritas-Sozialstation Heilig Geist
Emrichruhstr. 33
55120 Mainz
+4 6131 6267 21
+49 6131 62 67 50
+4 6131 6267 21
+49 6131 62 67 50
+49 6131 62 67 50
sozialstation-heilig.geist@caritas-mz.de
www.caritas-mainz.de

Pflege und Beratung

Pflege und Beratung

So lange wie möglich in der vertrauten häuslichen Umgebung bleiben zu können, wünschen sich viele kranke und pflegebedürftige Menschen. Damit das möglich ist, unterstützen, beraten und betreuen wir Sie individuell mit unserer Erfahrung und Kompetenz. Mehr zum Thema mit Link zur Seite: 'Pflege und Beratung'

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