Qualifizierte Assistenz
Die Ziele und Inhalte der Einzelbetreuung werden in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Fachdienst des Kostenträgers festgelegt.
Wir beraten und begleiten in den Bereichen:
- Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
- Bewältigung der Alltagsanforderungen
- Krankheitsbewältigung, Krisenprävention und -intervention
- Existenzsicherung und Behördenangelegenheiten
- Integration in Arbeit und Beschäftigung
- Tagesstruktur und Freizeitgestaltung
- Gestaltung sozialer Beziehungen
Im Vordergrund stehen die Förderung und Aktivierung der eigenen Fähigkeiten unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes, um ein Leben in größtmöglicher Selbstständigkeit und Selbstbestimmung zu ermöglichen.
Die Betreuung, Beratung und Begleitung erfolgt durch qualifiziertes Fachpersonal und kann individuell nach ihren Bedürfnissen gestaltet werden.
Informationen zur Finanzierung der qualifizierten Assistenz
Die qualifizierte Assistenz ist eine Maßnahme der Eingliederungshilfe gemäß §§ 90 SGB IX. Die Betreuungskosten übernimmt das zuständige Amt für soziale Leistungen, sofern das Einkommen und Vermögen die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzen nicht übersteigen.
Bei der Beantragung sind wir gerne behilflich.